Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (MKP)
Alle schwangeren Frauen erhalten in Österreich einen Mutter-Kind-Pass.

Sämtliche Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt werden in diesem Pass eingetragen.

Fünf MKP-Untersuchungen sind in den neun Monaten der SS vorgesehen, wobei drei Ultraschalluntersuchungen (zwischen der 8.–12., der 18.–22. und der 30.–32. SSW) von der Krankenkasse bezahlt werden.

Idealerweise sollte bei jeder MKP-Untersuchung ein Ultraschall durchgeführt werden!
Neueren wissenschaftlichen Daten zufolge, kann durch ein routinemäßig durchgeführtes Infektionsscreening (Abnahme von Scheidensekret zwischen der 16. und 20. SSW) eine große Anzahl an Frühgeburten verhindert werden. Bis jetzt ist dieses Screening noch nicht in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen worden.

Diese Untersuchung kann jedoch schon heute jederzeit in der Ordination durchgeführt werden! Wenn Sie es wünschen, begleite ich Sie auch gerne während der Geburt, d.h. ich oder mein Vertreter sind jederzeit für Sie verfügbar. Diese Leistung wird allerdings nicht von der Pflichtversicherung gedeckt. Falls Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, zahlt diese die anfallenden Arzt- und Spitalskosten. Andernfalls ist die Geburt privat zu bezahlen. Hierfür gibt es in jedem Privatspital günstige Pauschalangebote.

Sie können auch Ihre eigene Hebamme zur Geburt mitnehmen, wobei ich Ihnen bei der Auswahl derselben gerne behilflich bin.

In jedem Fall möchte ich Sie auf ein angstfreies und erfülltes Geburtserlebnis vorbereiten!